CO2 ist schwerer als Luft und kann sich bei Leckagen zu lebensgefährlichen Konzentrationen ansammeln. Bei der sicherheitstechnischen Beurteilung eines Objekts muss die gesamte angeschlossene Gasmenge berücksichtigt werden. In den meisten Fällen ist eine ausreichende und permanente Entlüftung eines Raumes nicht gegeben, so dass die Installation eines Gaswarnsystems zwingend erfolgen muß, um eine Gefährdung von Personen durch ausströmendes Gas zu verhindern.
Für einen ausreichenden Personenschutz sind Gaswarnanlagen nach DIN 6653-2 „Getränkeschankanlagen – Ausrüstungsteile – Teil 2: Anforderungen an das Betriebsverhalten und Prüfverfahren von Kohlenstoffdioxid-Warnanlagen“ einzusetzen. Gaswarnanlagen müssen mit mindestens zwei Alarmschwellen ausgerüstet sein. Der Voralarm wird bei einer Kohlenstoffdioxid-Konzentration ab 1,5 Vol.-% ausgelöst, der Hauptalarm bei 3 Vol.-% und mehr. Vor- und Hauptalarm müssen sich optisch und akustisch voneinander unterscheiden. Damit austretendes Gas rechtzeitig und sicher erfasst wird, sind insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen: